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DHS Ankündigung

3. Juni 2008
Kontakt: DHS, Presseabteilung, +1 (202) 282-8010

Das US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security - DHS) hat das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA mit einer einstweilig verbindlichen Verordnung (Interim Final Rule, IFR) angekündigt. Hiermit wird gemäß der Durchführungsempfehlungen zum Gesetz der Untersuchungskommission zum 11. September aus dem Jahr 2007 ein neues Online-System eingeführt, das Teil des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) ist. Wenn ESTA verbindlich wird, benötigen alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung. Die Regelung betrifft ins Ausland reisende US-Staatsbürger nicht.

Zur Beantragung einer Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP müssen sich Reisende in das webbasierte ESTA-System einloggen und online einen Antrag mit ihren persönlichen und anderen Daten ausfüllen, anhand derer ihre Teilnahmeberechtigung am Programm für visumfreies Reisen geprüft wird. Es handelt sich um dieselben Informationen, die derzeit im Formular I-94W verlangt werden. Das webbasierte ESTA-System steht ab dem 1. August 2008 für freiwillige Anträge zur Verfügung. ESTA wird 60 Tage nach Bekanntgabe im Bundesregister als verbindliches Progamm eingeführt. Das Ministerium für innere Sicherheit rechnet mit der Bekanntmachung durch den Minister für innere Sicherheit im November 2008, sodass das ESTA-System ab dem 12. Januar 2009 verbindlich wird.

ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise in die Vereinigten Staaten eingereicht werden, und Reisende im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen werden ermutigt, eine Genehmigung zu beantragen, sobald sie mit der Reiseplanung beginnen. Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden.

Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.

In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob die Einreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es gibt unter anderem folgende mögliche Antworten: Genehmigung erteilt, Einreise nicht genehmigt oder Genehmigung wird bearbeitet.


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